Rentenfinanzierung
- Finanzierung der Rente, private Altersvorsorge aufbauen,
private Rentenversicherung.
Die demographische Entwicklung
in Deutschland lässt nichts Gutes erahnen für die
Entwicklung der staatlichen Rente. Diese wurde bereits gekürzt
(von einem Rentenniveau von 70% auf ein Rentenniveau von 67%)
und einige Gesetze wie Riester und Rürup erlassen, die
es erleichtern sollen eine private Kapitalanlage für
die Altersvorsorge aufzubauen. Dies geht meist eben am Besten über private Rentenversicherungen. Denn es ist klar, dass bei
vielen eine Versorgungslücke klaffen wird.
Der folgende Artikel wird Ihnen
freundlicherweise von rententips.de zur Verfügung gestellt.
Altersvorsorge
und private Rentenfinanzierung
Die Deutschen werden immer älter - im
Durchschnitt um etwa 30 Jahre, weit älter also als noch
vor 100 Jahren. Dies spricht selbstverständlich für
steigende medizinische und hygienische Standards in unserer
Gesellschaft. Doch durch die Vergreisung der Gesellschaft
muss an deutlich mehr Menschen Rente ausbezahlt werden, als
noch vor einigen Jahrzehnten. Angaben der Bundesregierung
zufolge wird der Anteil der mindestens 65-Jährigen, der
heute schon bei 19,8 Prozent liegt, im Jahr 2050 zwischen
31,8 und 33,2 Prozent liegen. Dadurch ist die gesetzliche
Rente für den Einzelnen in den meisten Fällen sehr
gering. Privat vorzusorgen ist daher unbedingt notwendig.
Das Alterssicherungssystem funktioniert in
der Bundesrepublik auf Basis des sogenannten „Generationenvertrages“.
Damit aber dieses System funktioniert, ist es wichtig, dass
der sogenannte „Altenquotient“ nicht allzu stark
steigt. Momentan liegt dieser bei 45. Das heißt auf
100 Menschen im Erwerbsalter kommen 45 Rentner. Schon im Jahr
2030 wird er laut dem Statistischen Bundesamt bei 75 bis 78
liegen. Bis 2050 wird er gar auf 85 bis 91 ansteigen. Das
heißt, dass die Rente für den Einzelnen immer geringer
ausfallen wird. Um im Alter gut abgesichert zu sein, muss
jeder daher individuell für seine Rente vorsorgen.
Manche dieser privaten Altersvorsorgen werden
staatlich gefördert, wie die Riester-Rente
oder die Rürup-Rente, aber auch die betriebliche
Altersvorsorge. In den ersten beiden Fällen legt der
Staat auf die Rente noch etwas Geld drauf, die betriebliche
Altersvorsorge wird durch Steuervorteile indirekt vom Staat
unterstützt.
Die Riester-Rente ist für fast jeden
Arbeitnehmer geeignet. Wer „riestern“ will, muss
angestellt, verbeamtet oder mit einem Arbeitnehmer verheiratet
sein. Allerdings sind die Beträge, die gefördert
werden im Altersvorsorge Vergleich zu anderen privaten Altersvorsorgen relativ
gering. Der Höchstbetrag der durch den Staat gefördert
wird, liegt derzeit bei 2100 Euro.
Die Rüruprente,
die auch Basis-Rente genannt wird, steht dagegen jedem offen:
Sowohl Selbständige als auch Arbeitnehmer können
so privat für ihre Rente sparen. Hier ist es möglich,
deutlich höhere Summen zurückzulegen. Bei Selbständigen,
die gefördert werden und alleinstehend sind, liegt die
geförderte Summe bei bis zu 20.000 Euro. Bei verheirateten
Selbständigen sind es gar 40.000 Euro. Allerdings gibt
es einige Auflagen. Die Rürup-Rente darf frühestens
mit 60 ausgezahlt werden. Besonderes Merkmal eines Rürup-Vertrages
sind die vergleichbar hohen Beiträge, allerdings auch
die Tatsache, dass man selbige ab einem gewissen Zeitpunkt
komplett von der Steuer absetzen kann – und sich somit
einer vom Staat teilfinanzierten Rente bedient.
Eine Kapitalauszahlung oder eine Übertragung
der Rentenleistung ist nicht möglich. Stirbt der Versicherte,
ist die Summe also verloren, außer man hat eine Zusatzversicherung
für Hinterbliebene abgeschlossen. Außerdem kann
sie nicht beliehen werden, als Sicherheit für die Finanzierung
einer Eigenumswohnung oder einem Haus ist sie also nicht geeignet.
Vor dem Abschluss einer Rürup-Rente sollte man sich genau
informieren. Zum Teil ist nämlich eine flexible Beitragszahlung
möglich, die man an seine jeweiligen finanziellen Möglichkeiten
angleichen kann. Auch Fondsparpläne und Banksparpläne
sind mit der Rürup-Rente übrigens förderungsfähig.
Die betriebliche Altersvorsorge wird vom
Staat über Steuervorteile gefördert. Für den
Arbeitnehmer kann ein Arbeitgeberwechsel, bei dem das Kapital
mitgenommen werden soll, so allerdings kompliziert werden.
Auch muss die betriebliche Altersvorsorge später versteuert
werden und Sozialabgaben müssen ebenfalls gezahlt werden.
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Dieser Artikel wurde uns zur Verfügung gestellt von http://www.wohn-riester-ratgeber.de:
Günstige Eigenheimfinanzierung mit der Wohn Riester Rente
Traditionell gehört das eigene Haus oder die Eigentumswohnung zu den größten und beliebtesten Investitionen von Familien in Deutschland. Mit der im Jahr 2008 eingeführten Wohn Riester Rente haben Familien heute wieder eine attraktive Möglichkeit, ihre Immobilienfinanzierung mit staatlichen Fördergeldern bezuschussen zu lassen.
Insbesondere junge Familien streben oftmals den Kauf eines Eigenheims an, um einerseits genügend Wohnraum für ihre Kinder zu schaffen und andererseits eine sinnvolle Investition in ihre private Altersvorsorge zu tätigen.
Über viele Jahre hat der deutsche Staat den Immobilienkauf im Rahmen der Eigenheimzulage gefördert. Im Jahr 2004 wurden hierfür noch rund 11,4 Milliarden Fördergelder zur Verfügung gestellt. Mit Beginn des Jahres 2006 wurde die Eigenheimzulage eingestellt und keine neuen Fördergelder bewilligt.
Mit Einführung des Eigenheimrentengesetzes, welches umgangssprachlich auch unter dem Begriff "Wohn Riester Rente" bekannt wurde, haben Familien heute wieder eine Möglichkeit, staatliche Fördermittel bei der Eigenheimfinanzierung zu nutzen.
Die Wohn Riester Rente ist eine Ergänzung der bereits vor einigen Jahren eingeführten Riester Rente und nutzt die gleiche Riester Förderung, welche auch bei Riester Versicherungen, Riester Fondssparplanen oder Riester Banksparplänen zum Einsatz kommt.
Um die volle Wohn Riester Förderung zu erhalten, müssen 4 Prozent des beitragspflichtigen Vorjahreseinkommens investiert werden. Anschließend erhält man als Single eine Grundzulage in Höhe von 154 Euro, als Ehepaar in Höhe von 308 Euro sowie eine Kinderzulage in Höhe von 185 Euro bzw. 300 Euro für ab dem Jahr 2008 geborene Kinder.
Für die Inanspruchnahme der Wohn Riester Rente stehen heute mehrere Optionen zur Verfügung. So können Interessenten ein Riester-Immobiliendarlehen sowie Riester-Bausparvertrag abschließen oder Kapital aus einem bereits laufenden Riester-Vertrag zum Zweck der Finanzierung entnehmen.
Weitere Informationen zur Wohn Riester Rente
Wohn-Riester-Ratgeber.de - Umfangreicher Ratgeber zur Wohn Riester Rente mit aktuellen News und Informationen
Wir stellen Ihnen die gängigsten
Modelle vor, wie Sie für die Zukunft vorsorgen können.
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